Schutz geistigen Eigentums

Die digitale Information mit den darin vielschichtig enthaltenen Rechten als wirtschaftliches Gut bestimmt inzwischen viele Wirtschaftsbereiche. Der Schutz geistigen Eigentums gehört daher zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Entsprechend der Ausrichtung von HK2 geht es es vor allem um Rechtsschutz von Software, Spielen oder Comic-Charakteren.

Auch die Onlineverwertung von urheberrechtlich geschützten „klassischen“ Werken wie Bildern, Filmen, Musiktiteln oder Texten sorgt nach wie vor häufig für Konflikte. Die Änderungen des Urheberrechts führen zu zusätzlichem Beratungsbedarf. Unsere Beratung umfasst neben der Vertragsgestaltung in diesem Bereich auch die Durchführung effektiver Rechtschutzmaßnahmen im Verletzungsfalle. Neben den gerichtlichen Verfahren prüfen wir mit unseren Mandanten auch alternative Schutzkonzepte, beispielsweise die Verbindung verschiedener Werkkategorien zur Erleichterung der gerichtlichen Durch- setzung.

Bei der Herstellung von Multimediaprodukten sind meist eine Vielzahl von Rechteinhabern beteiligt. Der Produzent von Multimediaprodukten genießt– anders als z. B. der Filmproduzent – kein Recht zur Verwertung, wenn er die Rechte nicht lückenlos bei den an der Herstellung beteiligten Rechteinhabern erwirbt. Die Erfassung und vertraglich Konzeption des Erwerbs dieser Rechte ist daher ein weiteres Beispiel unserer Tätigkeit.

Beispiele für Beratungsfelder von HK2

  • Urheberrecht an Computerprogrammen
  • Datenbankschutz
  • Onlineverwertung
  • Rechtemanagement bei Multimediaproduktionen
  • Schutzkonzepte für Avatare, fiktive Charaktere und Figuren
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