Vertragsgestaltung

IT- Verträge

Die Einführung einer unternehmensrelevanten Hard- oder Software wird in Abhängigkeit der gewünschten Funktionalitäten und der Unternehmensgröße schnell sehr komplex. Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Strukturen und der Folgebedarf sind ebenso erheblich wie die wirtschaftliche Bewertung des Projektes. Nach wie vor wird eine Vielzahl von IT-Projekten nicht mit dem gewünschten Erfolg abgeschlossen. Die Projektkrise stellt die Regel und nicht die Ausnahme dar. Die Ursachen sind vielfältig. Auseinandersetzungen entstehen oft über den Umfang der vertraglichen Leistungen, Mitwirkungspflichten und hieran anknüpfend über die Vergütung. Entscheidend ist es, in der Krise die juristischen Prozeduren einer Eskalation zu kennen und zu erkennen, um sachgerecht gegensteuern zu können.

Zur Planung gehört daher bei allen Projekten, deren wirtschaftlicher Umfang ergebnisrelevant ist, auf Anbieter- und Anwenderseite eine möglichst frühzeitige vertragsjuristische Begleitung. Oft scheuen sich Unternehmen, externe Berater hinzuzuziehen. Dabei ermöglicht erst die fachkundige Strukturierung der vertraglichen Abreden ein ergebnisorientiertes Verhandeln. IT-Projekte weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf, die eine Spezialisierung zweckmäßig erscheinen lassen. Neben Verständnis der Spezialnormen (z.B. Regelungen des Urheberrechtsschutzes für Computerprogramme) und technischer Zusammenhänge erfordert kompetente Beratung auch die Kenntnis einer inzwischen großen Anzahl gerichtlicher Entscheidungen zu IT-typischen Sachverhalten. Die optimale vertragliche Gestaltung stellt von der Struktur her sicher, dass all diejenigen Punkte vor Vertragsschluss angesprochen werden, die typischer Weise im Verlauf des IT-Projektes zu Problemen führen.

Wer den Erfolg eines Projekts nicht dem Zufall überlassen möchte, muss im Fall von auftretenden Schwierigkeiten seine Möglichkeiten einschließlich des Exit-Szenarios und die wirtschaftlichen Bewertungszusammenhänge kennen. Oft beraten Juristen bereits längere Zeit im Hintergrund und steuern so den Sachverhalt in eine optimale Ausgangsbasis für eine gerichtliche Eskalation. Wird die Vertretung dann angezeigt, ist die Auseinandersetzung meistens schon weit fortgeschritten.

Lizenz- und Vertriebsmodelle
Die auch in diesem Bereich spürbare Diversifikation und Ausdifferenzierung hat zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Vertriebsmodellen in der Praxis geführt. Ob AGB, Lizenzbedingungen, VAR-Verträge, OEM-Modelle oder Prämiumsupport: Die Gestaltungsmöglichkeiten werden zunehmend genutzt. Deutlich zu spüren ist die Tendenz, Vergütungssysteme zu entwickeln, die gerade bei Software an der tatsächlichen Nutzung und dem wirtschaftlichen Erfolg anknüpfen. Immer häufiger werden auch Kooperationen und Allianzen bei der Entwicklung oder dem Vertrieb eingegangen.

Weitere Bereiche unserer Beratung sind Verträge über hardwarebasierte Geschäfte wie Automation, CIM, CAM oder der Platinenherstellung, -integration und –lizenzierung. Auch die Gestaltung rechtlicher Bedingungen bei technologischer Zulieferung rückt immer mehr in den Fokus einer IT-rechtlich ausgerichteten Kanzlei.

Ein zunehmender Teil der öffentlichen Investitionen wird für IT-Vorhaben ausgegeben. Die hierbei zur Anwendung gelangenden EVBIT ermöglichen ebenso wie bereits die BVB IT vertragliche Ergänzungen. Für wichtige Bereiche sind Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand noch nicht entwickelt oder fertiggestellt.

Internet und neue Medien
Die schnelle technische Entwicklung in diesem Bereich bringt eine Reihe neuer Vertragskonzepte mit sich. Zwar können meist Vertragskonzepte aus dem klassischen Bereich der IT-Verträge herangezogen werden, im Detail jedoch erfordert das Verständnis der technischen Strukturen eine Vielzahl von Anpassungen. Vertragstypen, die sich inzwischen in der Praxis herausgebildet haben, stellen etwa Service-Level-Agreement (SLA), Application Service Providing (ASP), Hosting, Housing oder die vielfältigen Contentverträge dar. Die Leistungserbringung findet häufig in vernetzten Welten statt. Die Abhängigkeit von den Resourcen Dritter ist groß. Im Leistungsnetz sollte gewährleistet sein, dass zwischen den vertraglich geschuldeten Leistungen der Lieferanten und den Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ausreichende Sicherheitszonen bestehen.

E-commerce-Plattformen und Internetcommunities ermöglichen neue Vertriebsmodelle und erfordern Änderungen der vorhandenen Strukturen. Besonders deutlich wird dies etwa in den Bereichen der Musik, des Films oder auch der Touristik. Ein gutes Beispiels sind aber auch Auktionsplattformen und Einkaufsgemeinschaften, die schon heute den Markt vergrößern und neue Märkte schaffen. Mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahren folgen inzwischen auch die Änderungen des Rechtsrahmens der technischen Entwicklung. Gerade im Bereich des Datenschutzes, des Fernabsatzes und des e-commerce sind eine Reihe von Bestimmungen zu beachten.

Beispiele für Beratungsfelder von HK2

  • Software- oder Multimedia-Projektverträge
  • Entwicklungskooperationsverträge
  • Rechenzentrumsverträge
  • Hochverfügbarkeitsvereinbarungen
  • Service Level Agreements (SLA)
  • Hosting
  • Housing
  • Application Service Providing (ASP)
  • Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB)
  • Nutzungsbedingungen für Communities, virtuelles Hausrecht
  • Rahmen-, Budget- und Belieferungsverträge
  nach oben