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Gerade im Bereich des Gesellschaftsrechts verstehen wir uns vor allem als Berater von Unternehmen der IT- und Medienbranche. Das Credo von HK2 ist es, die Besonderheiten des operativen Geschäfts in der gesellschaftsrechtlichen Beratung einzubeziehen und in der so erarbeiten Struktur abzubilden.
Schon vor Gründung einer Gesellschaft stellt sich die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Diese wird gerade im Bereich IT und Medien längst nicht mehr allein nach den hergebrachten Kriterien, wie z. B. Ausschluss persönlicher Haftung oder der Ausgestaltung der Gesellschaft als personalistisch oder kapitalistisch, bestimmt. Auch die antizipierte Entwicklung des Unternehmens oder die spätere Beteiligung außenstehender Dritter findet hier Niederschlag. Im weiteren Leben einer Gesellschaft treten oft Fragen strategischer Allianzen und deren Ausgestaltung, Änderungen der Rechtsform oder der Kauf anderer Unternehmen in den Vordergrund. Im Rahmen von legal due diligences gewinnen die Besonderheiten des IT-Rechts in besonderem Maße an Bedeutung, insbesondere dann, wenn das Zielunternehmen maßgeblich nur über Know-how oder eine Geschäftsidee verfügt. Bietergemeinschaften bei Softwareprojekten nehmen zu und dementsprechend die Organisationsform der Projektgesellschaft. Deren vertragliche Grundlage muss die Besonderheiten des Projektgeschäfts berücksichtigen, häufig vor allem detaillierte Regelungen bezüglich der Liquidation der Gesellschaft nach Projektende und der nachfolgenden Rechtesituation am gemeinsam entwickelten Produkt enthalten. Die New-Economy schließlich hat die Idee der Mitarbeiterbeteiligung hierzulande in den Blickpunkt gerückt und alternative Finanzierungsformen wie Private Equity oder Venture Capital hervorgebracht. Beiden gemeinsam ist die Koppelung der Vergütung von Mitarbeiter oder Kapitalgeber an den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens. Die Planung und Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen auf allen Ebenen des Unternehmens gehören daher ebenso zum Beratungsfokus von HK2 Rechtsanwälte wie die Begleitung von Finanzierungsverhandlungen und Entwurf oder Prüfung von Beteiligungsverträgen.